Der Datenschutz geht uns alle an, das ist sicherlich unstrittig.


Anfangs belächelt und nicht erst mit der voranschreitenden Digitalisierung kam auch politisch Bewegung in das Thema. In den jeweiligen Unternehmen und ihren Verwaltungen mussten Regelungen her, die Politik setzte sich damit auseinander und es wurden entsprechende Gesetze beschlossen. Dem Bundendatenschutzgesetz folgten die jeweiligen landesspezifischen Regelungen. Wie so immer bedarf es eben auch deren Umsetzung und der jeweiligen Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Verantwortliche mussten benannt oder sogar entsprechende Stellen dafür eingerichtet werden. Soweit so gut.


Seit der Neuregelung der gesetzlichen Grundlagen durch die EU-DSGVO im Jahr 2016 mit Verordnung 2016/679 auf europäischer Ebene, mit dem Erfordernis zur Umsetzung in den jeweiligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, fand eine deutliche Verschärfung Anwendung. Die Unternehmen und öffentlichen Institutionen wurden stärker und nachhaltiger in die Verantwortung genommen und sie setzte zugleich auch die Bußgelder/Strafen bei Vergehen und somit die Haftung für Verstöße gegen das Gesetz deutlich nach oben.


Der HVB wurde in 2016 auf diesen Umstand in einer Sitzung der GV aufmerksam gemacht und um entsprechende Berücksichtgigung in seiner Verwaltung gebeten. Hierauf erfolgten von mehreren Abgeordneten (insbesondere der CDU) abwertende Äußerungen, die eine Notwendigkeit zur Handlung nicht erkannten. Das Thema wurde der Priorität von "A-C" unter "Z" abgetan.


Nunmehr rückt das Thema auch nach unsererm Eindruck mit voranschreitender Digitalisierung immer weiter in den Vordergrund, so dass wir Handlungsbedarf sahen. Auch wenn das Thema "Digitalisierung" noch nicht so richtig bei der Verwaltung angekommen zu sein scheint, so ist die Notwendigkeit zur Sicherstellung des Datenschutzes (insbesondere des personenbezogenen) wie vorgenannt unstrittig. Eine Veröffentlichung von Getzestexten auf der HP der Gemeinde ist hier deutlich zu wenig, jedoch ein guter Ansatz, den es für die Bürger verständlich auszubauen gilt. Eine Aktualisierung konnten wir seit dem nicht erkennen.


Wir haben mit Datum vom 25.10.2023 eine Petition hierzu eingereicht und um Auskunft zum aktuellen Sachstand gebeten.Gerade die Rechenschaftsberichte stellen aus unserer Sicht das wesentliche Element für die Transparenz der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf den Datenschutz dar. Auf die Antwort sind wir gespannt, zumal auch und gerade die Abgeordneten (speziell die der CDU -s.o.-) in der Verantwortung im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber dem HVB und der Verwaltung stehen.


Einen Zwischenbescheid zur Petition haben wir gemäß der BbgKV ordnungsgemäß erhalten. Der HA wird im Januar dazu beraten. Danke an die Verwaltung! Die Stellungnahme der DSB der Gemeinde wirft an einigen Stellen Fragen auf (Prozess im Berichtswesen), die wir mit dem LDSB klären werden. Der HA und die GV sind der DSB der Gemeinde natürlich gefolgt, denn es ist für die Abgeordneten nicht unbedingt das Thema. Die Wichtigkeit ergibt sich aus den Verstößen. Wie es u.a. in den Protokollen geheilt wird, werden wir beobachten.


Einzelfälle zeigen, dass hier offensichtlich Handlungsbedarf besteht (siehe hierzu Stellungnahme der DSB der Gemeinde).


Das Abschlussschreiben zur Petition, datiert vom 21.02.2024 mit Eingang hier am 02.04.2024, liegt uns vor.


Jetzt werden wir den Sachverhalt bezüglich des Berichtswesens durch die LDSB prüfen lassen. Die Frage stellt sich, wie der DSB des Landkreises ohne Nachfragen/Abstimmungen mit den Gemeinden einen Bericht erstellen kann. Für die Gemeindevertreter ist der Datenschutz (s.o.) offensichtlich nicht unbedingt ein Thema: es geht hier auch nur um die Bürgererchte..

Und wieder einmal eine Gesetzesänderung, die den Beschäftigten in Unternehmungen weitere Rechtssicherheit verschafft. Unsere Verwaltung mit ihrem HVB ist zeitnah gefordert, da sie über 50 Beschäftigte verfügt. Die Fraktion B´90/Die Grünen haben wir gebeten, in der Sitzung des Hauptausschusses im Zusammenhang mit unserer Petition zum Datenschutz (s.o.) das Thema anzusprechen. Termin Anfang Januar 2024 bleibt abzuwarten. Wir bleiben dran.